Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 1.1.2014 gültig bis auf Widerruf

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen wenn nicht anders im Angebot schriftlich angeboten wird. Damit werden die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers (Auftraggeber, Verbraucher) geregelt und Definieren das Unternehmen, Geschäftssitz, Verkäufer, Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Lieferung und Montage, Garantiebedingungen, Beschwerderecht und Gerichtsstand.

  2. Im Fall das die Geschäftsbedingungen des Käufers sich von den Geschäftsbedingungen des Verkäufers unterscheiden, sind des Verkäufers Geschäftsbedingungen anwendbar, außer wenn ausdrücklich die Geschäftsbedingungen der Käufers schriftlich besprochen sind.

Grunddaten des Unternehmens

3.  Firma:

Slatin, proizvodnja in trgovina d.o.o.

Geschäftssitz: Brdinje 18 a, 2390 Ravne na Koroškem

Firmennummer: 5692571

Steuernummer (VAT-verpflichtet; MWST): SI 19007868

 

BANKA KOPER:

  • IBAN SI56 1010 004 6714 225
  • SWIFT/BIC: BAKOSI2X

Posojilnica-Bank Bleiburg/Pliberk:

  • IBAN AT53 3911701007049166
  • BIC: VSGJAT2K117

DELAVSKA HRANILNICA:

  • IBAN: SI56 6100 000 5927 435
  • SWIFT/BIC : HDELSI22

 

Angebot

4.  Das Angebot wird vom Verkäufer auf Grund von einer befugten Person des Verkäufers ausgeführten Abmessung vorbereitet. In diesem Fall ist Slatin d.o.o. für die Dimensionsrichtigkeit der Elemente und Montage in Sanierungsfällen verantwortlich. Im Fall von Neubauten müssen die Maueröffnungen – Fensterlaibungen nach Anweisung des Verkäufers, bzw. der befugten Person, vorbereitet werden, was die Bedingung für des Verkäufers Verantwortlichkeit für den richtigen Einbau ist. Obligatorischer Bestandteil der Abmessungsunterlagen ist der Meterriss/Meterstrich, der bei Neubauten vom Käufer vorbereitet werden muss. Im Meterriss/Meterstrich Abwesenheit kann der Verkäufer bzw. Monteur für die Einbauhöhe nicht verantwortlich sein.

5.  Im Fall, das der Käufer selbst die Abmessungen vornimmt, ist der Verkäufer für die mangelnde Abmessung nicht verantwortlich. Sollte sich Unrichtigkeit der Abmessung herausstellen, so ist eine Haftung des Verkäufers, insbesondere für die Untauglichkeit der gelieferten Waren, ausgeschlossen. Für all dem folgende Kosten haftet der Kunde. Im Fall mangelnder Abmessung, die vom Verkäufer oder von ihm befugter Person vorgenommen wird, haftet für die anfallenden Kosten der Verkäufer. Der Käufer hat in diesen Fall kein Anspruch an Kostenerstattung wegen nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Leistung in den festgelegten Fristen. Der Verkäufer Slatin ist verpflichtet die Mangel so schnell wie möglich abzuschaffen.

6.  Unsere Anbote sind freibleibend und unverbindlich.

7.  Der Käufer ist vor Bestellung verpflichtet das Angebot genau zu erkunden (die Skizzen und Daten zu überprüfen) und im Fall von Unklarheiten Erläuterung zu verlangen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot und kann somit keine weiteren Erläuterung verlangen und nach der Lieferung und Montage können die Unklarheiten nicht widerrufen werden. Im Fall, das der Käufer bauphysikalisch-widrige oder wissenschaftlich-widrige Anforderungen stellt und der Verkäufer auf diese anmerkt, dennoch der Käufer an der Ausführung insistiert, ist der Verkäufer nicht Schaden-verantwortlich. Im Fall wissenschaftlich-widriger Anforderungen hat der Verkäufer das Recht die Garantiebedingungen entsprechend zu ändern.

Als Bestätigung der Bestellung gelten:

  • Anzahlung,
  • schriftliche Bestellung,
  • Vertragsunterschreibung,
  • Ausreichen von Zahlungsausfall Versicherungen,
  • Ausfüllung der Verpflichtungen,
  • Andere abgemachte handeln.

In allen oben genante Fällen gilt es, das der Kunde die Auftragsbestätigung nach Erhalt gründlich überprüft hat, keine Einwände hat und es seinen Ansprüchen entspricht und das er mit diesen AGB vertraut ist. Alle Abmachungen, Angebote und Bestellungen müssen schriftlich der anderen Partei gegeben werden was sowohl für spätere Veränderungen gilt, die nur schriftlich Bestätigt gültig sind.

8.  Der Käufer hat das Bestellung Veränderungsrecht innerhalb von 24 stunden von der Bestätigung der Bestellung bzw. der Bestellungsannahme ausschließlich in schriftlicher Form. Alle Veränderungen die nicht in diesem Zeitraum ausgerichtet sind, sind ungültig bzw. die Veränderungskosten trägt der Käufer.

9.  An das Angebot ist der Verkäufer für die Dauer von 30 Tagen nach Aushändigung gebunden.

10.  Alle Preise sind in EURO. Die Preise der Einzelnen Punkte beinhalten nicht die gesetzliche Steuern. Der Preis inklusive gesetzlicher Steuern (MWST/Umsatzsteuer), ist am Ende des Angebotes angegeben.

 

Zahlungsbedingungen

11. Zahlungsbedingungen des Verkäufers:

  • Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Montagetag oder Lieferung zu zahlen,
  • 60% Anzahlung und 40 % nach Einbau in 8 Tagen nach dem Einbau,
  • bei 100% Anzahlung wird ein 3% extra Rabat auf das Gesamtwert anerkannt,
  • Ratenzahlung wird individuell abgemacht, das raten Minimum ist 1.500 Euro ohne MWST/VAT/DDV,
  • Sicherheiten für die Vergütung/ Zahlungsausfall Versicherungen mit einen Bankgarantie die dem Verkäufer bei Bestellung ausgereicht wird. Zahlung binnen 8 Tage nach Einbau.

12. Alle Zahlungen sind nach Fälligkeit vom Käufer auf unser Konto zu leisten. Bitte nennen sie die Nummer 00 und die Angebotsnummer in das Feld „Auftraggeberreferenz“. Die Zahlung kann auch in unseren Filialen oder am Sitz des Unternehmens Slatin d.o.o. erfolgen. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, ist der Verkäufer berechtigt Verzugszinsen zu berechnen.

13.  Wird die ausgestellte Rechnung binnen 8 Tage nicht zurückgewiesen gilt sie als richtig. Alle Zahlungen sind nach Fälligkeit und Rechnungslegung vom Käufer spätestens binnen in der Bestellung oder Vertrag abgemachter Frist auf unser Konto zu leisten. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigener Wahl (i) Verzugszinsen in der Höhe von acht Prozentpunkten oder Vertragszinsen zu berechnen, verschuldensunabhängig die Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen (insbesondere Kosten einer rechtsfreundlichen außergerichtlichen Intervention und Kosten eines Mahn- und Inkassobüros) zu verlangen und Schadenersatz für die uns erwachsenden Schäden zu verlangen oder (ii) Abgemachte Rabatte wegen nicht Einbehaltung der AGB zu Stornieren oder (iii) vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

14.  Der Verkäufer behält das Recht zur Preisliste Änderung ohne vorheriger Benachrichtigung des Käufers im Fall von Rohstoffpreis Veränderungen auf dem Weltmarkt.

Im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen, die zur Durchführung der Vertragsleistungen notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt wurden, hat der Auftraggeber zusätzlich zu vergüten (Beispielweise: zusätzliche Leisten, Maurer-, Putz-, Stemm-, Dichtungs-, Säuberungs- arbeiten, Altfenster Entsorgung usw.).

15.  Wird der Einbau auf Käuferwunsch Etappenweise ausgeführt, können damit verbundene kosten anfallen und verrechnet werden. Die Gefahr geht mit der Verladung der ersten Ware auf den Käufer über, so das der Käufer die Lagerungs-gefaht für die in den nächsten Etappen eingebauten Elemente trägt.

16.  Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung des Verkäufers alleiniges Eigentum. Die Gesamtforderung umfasst sowohl die Forderung aus der Lieferung der Ware als auch aus der Lieferung anderer Waren. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher Forderungen des Verkäufers durch den Käufer bzw. Erfüllung aller Vertragsverpflichtungen. Der Verkäufer hat in diesem Fall Rücknahme-recht für die überhaupt nicht eingebauten Produkte. Sofern die Ware Beschlagnahmt wird, kann der Verkäufer vom Vertrag fristlos zurückzutreten. Nach der Beschlagnahme darf der Verkäufer die Ware einlösen und dabei den Preisunterschied bis zum Vollpreis und die anfallenden Kosten dem Käufer verrechnen. Bis zur Vollständigen Zahlung ist der Käufer verpflichtet mit der Ware Verantwortlich zu handeln.

LIEFERUNG

17.  Die Lieferfrist läuft von Verkäufer gewählten im Paragraf 7. angegebenen Zeitpunkt an. Die Lieferfrist wird nach den Verkäufers Akten und Angebot gemäßen, in Betracht-nähmend die zustellungs--möglichkeiten der Lieferanten der einzelnen Bauelemente, von Verkäufer festgestellt. Die Regelfrist der Lieferung ist 4 bis 8 Wochen bzw. gilt die Lieferfrist die der Käufer und Verkäufer schriftlich im Angebot oder Vertrag abmachen. Der Verkäufer ist verpflichtet den genauen Montage -termin oder der Lieferung schriftlich oder per Telephon spätestens ein Tag früher zu informieren.

Der Verkäufer ist befugt die Frist zu verlängern wegen:

  • höhere Gewalt,
  • Materialien Probleme,
  • gründe auf Käufers-seite.

18.  Wen die Frist wegen Gründen ein Seite des Verkäufers verlängert wird, vereinbaren die Parteien eine angemessene Verlängerung der Frist ohne Kostenerstattung wegen der Lieferverzögerungen, wenn nicht anders im Vertrag Vereinbart. Der Verkäufer ist verpflichtet die Mängel in Kürzester Zeit zu beheben.

19.  Möchte der Käufer mit eigenen Mitteln die Ware von Verkäufer abfahren, so kann das Täglich an Arbeitstagen von 7.00 bis 15.00 nach Absprache und Ausfüllung aller Verpflichtungen getan werden. In diesen Fall haftet der Verkäufer nicht für die Transportbeschädigungen und es entfällt das Rückgaberecht wegen Transportbeschädigungen.

20.   Des Verkäufers Vertragsverpflichtungen treten nach der Erfüllung aller Vertragsverpflichtungen des Käufers an. Im Fall, das der Käufer seine Vertragsverpflichtungen nicht Frist mäßig erfüllt, kann der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag erklären und den Schadensersatz verlangen. Die Gefahr der für die Waren, die für die Lieferung vorbereitet sind, übergeht auf den Käufer nach einen Tag nach der Verständigung des Käufers, das die Waren bereitgestellt sind.

21.  Der Verkäufer behaltet sich das Recht vor die Fenster- und Türen-verarbeitungs-Methoden in Konstrutionstechnischen Details zu ändern, verschieden für Sämtliche Artikel, wenn das die auf die Funktionalität kein Einfluss hat. Hat der Käufer das falsche Produkt bestellt oder Tritt von anderen Verpflichtungen ab, hat der Verkäufer Anspruch an Kostenerstattung und Schadensersatz. Rückgaberecht entfällt für Falsche Bestellungen (Wenn der Fehler an der Seite des Käufers ist).

22.   Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach der Lieferung oder bei Annahme der Leistung gerügt werden, spätestens in 8 Tagen. Ist die Ware bei der Lieferung Beschädigt, muss solcher Mangel schriftlich unverzüglich nach der Lieferung gerügt werden. Haftung für spätere Scheiben-Einschläge die nicht bei der Lieferung oder Einbau vom Verkäufer entstanden sind, und sind durch den Käufer oder Dritte verursacht worden, sind ist ausgeschlossen.

 

Montage

23.  Der Verkäufer richtet rechtzeitig das Montagetermin dem Käufer aus. Wenn nicht anders im Angebot oder im Vertrag besprochen, ist das spätestens ein Tag vor der Montage. Der Käufer ist nicht befugt das Montagetermin ohne Zustimmung des Verkäufers festzulegen. Der Käufer, oder eine von Ihm bevollmächtigte Person, muss an der Montage Teilnehmen. Nach Montageabschluss überprüfen beide Parteien zusammen die Waren Qualität, dazu wird auch von beiden Parteien ein Abnahmeprotokoll unterschrieben. In wie fern Mangel Entdeckt werden, müssen sie sorgfältig in das Abnahmeprotokoll notiert werden, anderenfalls zählt die Montage als Abgeschlossen. Vor der Montage muss der Käufer dem Verkäufer die Pläne, Meterriss/Meterstrich, Estrich-, Instalations-pläne, usw. besorgen, anderenfalls haftet der Verkäufer nicht für Einbauschäden sondern der Käufer. Baustrom und Bauwasser werden vom Käufer kostenlos zur Verfügung gestellt, zudem muss der ungehinderte Zugang zum Arbeitsbereich gewährleistet sein. Für Gerüste über 2 Meter Arbeitshöhe ist kostenlose Mitbenutzung vorhandener Gerüste jedenfalls aber bauseitige Bereitstellung vorausgesetzt, außer es ist im Vertrag anders abgesprochen.

Der Käufer muss sich vor der Montage mit dem Ablauf vertraut machen und alle Details vereinigen. Alle abgemachte Details, Einbautiefe, Estrich Abstand müssen im Abnahmeprotokoll notiert werden womit es nach dem Einbauen nicht mehr gerügt werden kann.

 

GARANTIE, WARTUNG, BEDIENUNGSANLEITUNG – siehe das beigelegte Garantieschein und Bedienungsanleitungen

Garantiekarte und Bedienungsanleitung

 

GERICHTSSTAND und ANZUWENDENDES RECHT

24.  Im Fall eines Rechtsstreit, ist wenn Möglich ein Kompromiss der Parteien zu erlangen, anderenfalls ist Außergerichtliche Mediation Anzuwenden. Als Gerichtsstand ist das Gericht in Slovenj Gradec in Slowenien zuständig. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlich Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers.

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke; Kundendaten sowie Daten von Lieferanten sofern diese zur Erfüllung des Vertrages nötig ist. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten, Interne Stellen, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind, Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend Datenschutzgesetzes, Externe Stellen, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Regelfristen für die Löschung der Daten: Nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Geplante Übermittlung in Drittstaaten: Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.

 

ALGEMEINE BESTIMMUNGEN

25.  Das Unternehmen Slatin d.o.o. Behaltet sich das Recht vor, die eigenen Kataloge, Preislisten, Kalkulationen, Skizzen, Details und alle anderen Sachen, die nicht direkt an das Endprodukt Einfluss haben ohne vorheriger Käuferverständigung zu verändern.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vom 1.1.2014 gültig auf unbestimmte Zeit bzw. bis auf Widerruf oder Verkündigung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen.


SLATIN d.o.o.
Proizvodnja oken, vrat, senčil, požarnih
sistemov, zimskih vrtov, steklenih fasad

 

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